Täter-Opfer-Ausgleich
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein gesetzlich verankertes Schlichtungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht übergeben geeignete Fälle an die zuständige TOA-Stelle. Die Beteiligten eines Ermittlungs- bzw. eines Strafverfahrens erhalten somit die Möglichkeit, die Folgen einer Straftat außergerichtlich und eigenverantwortlich mittels einer Mediation zu klären.
Allparteiliche bzw. neutrale Vermittlungspersonen mit einer entsprechenden Ausbildung unterstützen beide Seiten dabei, über den Vorfall und dessen Folgen zu sprechen, Konflikte zu bearbeiten und Formen der Wiedergutmachung zu entwickeln.
Wann ist ein TOA möglich?
Ein Täter-Opfer-Ausgleich eignet sich immer dann, wenn zwischen mindestens zwei Personen ein Konflikt entstanden ist und diese daran interessiert sind, die Sache freiwillig zu klären. Das betrifft zum Beispiel Streitigkeiten, Beleidigungen, Ärger in der Nachbarschaft, Vorfälle in Schule oder Beruf sowie Situationen, in denen jemand zu Schaden gekommen ist – körperlich oder materiell.
Besonders hilfreich ist ein TOA, wenn die beteiligten Personen sich auch nach dem Vorfall weiterhin begegnen werden, zum Beispiel im Freundeskreis, in der Familie, im Wohnumfeld oder in der Schule. Dann kann eine direkte oder indirekte Vermittlung besonders sinnvoll sein und zur Entspannung beitragen.
Grundsätzlich eignen sich alle Fälle für einen TOA, die zwischen Personen vermittelbar sind.
Wie läuft ein TOA ab?
Ein TOA kann zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens beginnen. Die Anregungen kommen von Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei, Rechtsanwaltschaft, Gerichtshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren – oder von den betroffenen Personen selbst. Ein TOA bietet eine alternative Möglichkeit zur Konfliktlösung und Wiedergutmachung.
Nach der Einladung in die TOA-Stelle führt die Vermittlungsperson getrennte und vertrauliche Gespräche mit den Beschuldigten und den Geschädigten. Hier haben die beteiligten Parteien die Möglichkeit, das Verfahren kennenzulernen und offen über Fragen, Bedenken und Erwartungen zu sprechen. Des Weiteren wird der Vorfall, die Ursachen und die Folgen besprochen. Beide Seiten können Ziele für einen möglichen Ausgleich formulieren.
Wenn beide Seiten dazu bereit sind, kann es zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch kommen, bei dem der Vorfall selbst und ggf. Formen der Wiedergutmachung besprochen werden können. Es sind verschiedenste Formen der Klärung denkbar und es ist nicht zwingend notwendig, dass sich die Beteiligten im TOA begegnen. Die Ergebnisse werden der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mitgeteilt, die eine mögliche Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung prüfen.
Das Angebot des TOAs ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenlos.
Täter-Opfer-Ausgleich digital
In geeigneten Fällen kann ein Täter-Opfer-Ausgleich auch digital durchgeführt werden. Der sogenannte digitale TOA richtet sich insbesondere an Straftaten, die im Internet oder über soziale Medien begangen wurden, zum Beispiel Beleidigungen, Bedrohungen, Hassnachrichten oder andere Konflikte im digitalen Raum. Die Gespräche finden dabei nicht vor Ort, sondern über eine sichere Videoverbindung statt. So können Konflikte auch dann bearbeitet werden, wenn eine persönliche Begegnung aufgrund großer räumlicher Distanz oder anderer Gründe nicht möglich ist.
Wem nützt ein TOA?
Geschädigte…
können die Folgen der Tat direkt ansprechen – emotional, persönlich und materiell.
erhalten die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch Schadenersatz oder eine Wiedergutmachung zu bekommen.
erleben häufig, dass ihre Interessen stärker berücksichtigt werden als in einer rein gerichtlichen Klärung.
können unter Umständen ein zusätzliches Zivilverfahren vermeiden.
Beschuldigte…
setzen sich aktiv mit den Folgen ihres Handelns auseinander und übernehmen Verantwortung.
erhalten die Möglichkeit, sich zu entschuldigen und Wiedergutmachung zu leisten.
erleben, dass sie zum Konfliktausgleich beitragen können, statt passiv ein Strafverfahren abzuwarten.
Beschuldigte & Geschädigte…
können sich aufwendige Gerichtswege ersparen.
schaffen eine Basis für ein friedlicheres zukünftiges Miteinander.
Wer führt den TOA durch?
Das TOA-Team der Abteilung Konflikthilfe und Mediation der JUKO Marburg e.V. besteht aus qualifizierten Vermittlungspersonen mit fundierter Mediationsausbildung. Für die Gespräche stehen geschützte und vertrauliche Räume zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und arbeiten nach geltenden Datenschutzbestimmungen.
Als anerkannte Fachstelle im Landgerichtsbezirk Marburg werden wir von Staatsanwaltschaft und Gerichten in geeigneten Fällen mit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs beauftragt.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin?
Rufen Sie uns gerne an: 06421 88998-71 oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen, den ersten Schritt zu machen.
